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HERZLICH WILLKOMMEN



Mit diesem Leitfaden möchten wir Sie als Eltern über die Rechte und Möglichkeiten Ihres Kindes in der Schule informieren und Ihnen helfen, diese Rechte auch einzufordern und durchzusetzen. Das Schulrecht befasst sich mit den rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Besuch einer Schule ergeben können. Dabei können vielfältige Probleme auftreten, die meist aus einem Konflikt des grundrechtlich geschützten elterlichen Erziehungsrechts auf der einen und dem staatlichen Erziehungsauftrag auf der anderen Seite resultieren. Der verantwortungsbewusste Rechtsanwalt wird Ihnen in jeder komplexen Rechtsfrage des Schulrechts kompetent zur Seite stehen und dabei die Besonderheiten des „Umfelds Schule“ berücksichtigen.


Fragen rund um das Thema
                                Schulrecht & Schulgesetz

So ist im Schulrecht zu bedenken, dass das Schulwesen in Teilen gerichtlicher Kontrolle entzogen ist, da es sich trotz weitgehender gesetzlicher Normierungen letzten Endes doch nach pädagogischen Grundsätzen richtet. Das Schulwesen ist deshalb auch weniger, als andere Teile der Verwaltung, an gesetzlichen Zielen, sondern mehr an pädagogischen Zielen orientiert.


Im Übrigen setzt das Schulrecht ein großes Maß an Fingerspitzengefühl, Umsichtigkeit und Sensibilität voraus. So ist zu beachten, dass das Schulverhältnis nicht nach einem möglichen Prozess endet (außer es geht um das Abitur oder ein Abschlusszeugnis), sondern in der Regel noch einige Jahre weiter besteht. Deshalb sollte auf jeden Fall verhindert werden, dass durch persönliche Angriffe und ein Hochkochen von Emotionen die Beziehungen zwischen Schule, Schüler und Eltern derart nachhaltig gestört werden, dass ein gedeihliches, dem Kindeswohl förderliches Miteinander später nicht mehr möglich ist.

Vor der Erhebung förmlicher Rechtsbehelfe sollten darum erst einmal die anderen zur Verfügung stehenden Mittel, ausgeschöpft werden. Dabei ist insbesondere eine persönliche Aussprache mit den Beteiligten oft sehr hilfreich und führt mit deutlich weniger Aufwand zu dem von Ihnen gewünschten Ergebnis. In diesem Zusammenhang sollte auch das Verhältnis zwischen Maß und Ziel nicht außer Augen gelassen werden. Fühlen Sie sich oder Ihre Kinder ungerecht behandelt, so heißt das noch nicht, dass zwangsläufig rechtliche Schritt eingeleitet werden müssen; vielmehr sollte vorher sorgfältig geprüft werden, ob die Gefährdung des oben genannten Verhältnisses nicht schwerer wiegt, als das konkret verfolgte Ziel.

Sollte es trotz alledem zu einem rechtlichen Vorgehen gegen die Schule kommen, so ist zu beachten, dass auch in diesem Stadium oft noch eine gütliche Einigung durch einen Vergleich zu erreichen ist. Ein solcher belastet das Verhältnis oft deutlich weniger als ein verwaltungsgerichtliches Urteil und hilft Ihnen dennoch, Ihre Interessen und die Ihres Kindes durchzusetzen. Ein Rechtsbeistand mit der notwendigen Sensibilität wird sich dessen stets bewusst sein.

Eine weitere Besonderheit des Schulrechts stellt die Tatsache dar, dass es im verwaltungsgerichtlichen Verfahren meist um Eilrechtsverfahren geht, insbesondere wenn die Versetzung in eine höhere Klassenstufe begehrt wird, da der Schüler ansonsten den Anschluss an seine Mitschüler verliert und das Klassenziel der höheren Klasse sicher nicht mehr erreichen kann. Der Begriff Eilrechtsverfahren beschreibt ein Verfahren, bei dem das Gericht sehr schnell zu einer Entscheidung kommt. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass während der Ferienzeit in den Schulen und bei den Schulbehörden selten Verwaltungsangestellte zu erreichen sein werden, insbesondere wenn im Rahmen des Widerspruchsverfahrens die Entscheidung eines Gremiums notwendig wird (wie etwa bei der Versetzungsentscheidung). In diesem gerichtlichen Stadium wird Ihnen ihr Rechtsanwalt zu Seite stehen, um ein schnelles Ergebnis zu garantieren.



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Rechtsanwalt Frank Hansen

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Frank Hansen
Schul- Bildungsrecht
Tel: 040-271696-0

QUICKLINKS

1. Schulzugang
    1.1. Bestimmten Schulform
    1.2. Konkrete Schule
2. Ordnungsmaßnahmen
    2.1. Erzieherische Maßnahmen
    2.2. Förmliche Maßnahmen
3. Prüfungsrecht
4. Weiterführende Beratung





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