HERZLICH WILLKOMMEN
Mit diesem Leitfaden möchten wir Sie als
Eltern über die Rechte und Möglichkeiten
Ihres Kindes in der Schule informieren und Ihnen
helfen, diese Rechte auch einzufordern und
durchzusetzen. Das Schulrecht befasst sich mit den
rechtlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit
dem Besuch einer Schule ergeben können. Dabei
können vielfältige Probleme auftreten,
die meist aus einem Konflikt des grundrechtlich
geschützten elterlichen Erziehungsrechts auf
der einen und dem staatlichen Erziehungsauftrag
auf der anderen Seite resultieren. Der
verantwortungsbewusste Rechtsanwalt wird Ihnen in
jeder komplexen Rechtsfrage des Schulrechts
kompetent zur Seite stehen und dabei die
Besonderheiten des „Umfelds Schule“
berücksichtigen.
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So ist im Schulrecht zu bedenken, dass
das Schulwesen in Teilen gerichtlicher
Kontrolle entzogen ist, da es sich trotz
weitgehender gesetzlicher Normierungen
letzten Endes doch nach
pädagogischen Grundsätzen
richtet. Das Schulwesen ist deshalb auch
weniger, als andere Teile der
Verwaltung, an gesetzlichen Zielen,
sondern mehr an pädagogischen
Zielen orientiert.
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Im Übrigen setzt das Schulrecht ein
großes Maß an
Fingerspitzengefühl, Umsichtigkeit und
Sensibilität voraus. So ist zu beachten, dass
das Schulverhältnis nicht nach einem
möglichen Prozess endet (außer es geht
um das Abitur oder ein Abschlusszeugnis), sondern
in der Regel noch einige Jahre weiter besteht.
Deshalb sollte auf jeden Fall verhindert werden,
dass durch persönliche Angriffe und ein
Hochkochen von Emotionen die Beziehungen zwischen
Schule, Schüler und Eltern derart
nachhaltig gestört werden, dass ein
gedeihliches, dem Kindeswohl förderliches
Miteinander später nicht mehr möglich
ist.
Vor der Erhebung förmlicher Rechtsbehelfe
sollten darum erst einmal die anderen zur
Verfügung stehenden Mittel, ausgeschöpft
werden. Dabei ist insbesondere eine
persönliche Aussprache mit den Beteiligten
oft sehr hilfreich und führt mit deutlich
weniger Aufwand zu dem von Ihnen gewünschten
Ergebnis. In diesem Zusammenhang sollte auch das
Verhältnis zwischen Maß und Ziel nicht
außer Augen gelassen werden. Fühlen Sie
sich oder Ihre Kinder ungerecht behandelt, so
heißt das noch nicht, dass zwangsläufig
rechtliche Schritt eingeleitet werden müssen;
vielmehr sollte vorher sorgfältig
geprüft werden, ob die Gefährdung des
oben genannten Verhältnisses nicht schwerer
wiegt, als das konkret verfolgte Ziel.
Sollte es trotz alledem zu einem rechtlichen
Vorgehen gegen die Schule kommen, so ist zu
beachten, dass auch in diesem Stadium oft noch
eine gütliche Einigung durch einen Vergleich
zu erreichen ist. Ein solcher belastet das
Verhältnis oft deutlich weniger als ein
verwaltungsgerichtliches Urteil und hilft Ihnen
dennoch, Ihre Interessen und die Ihres Kindes
durchzusetzen. Ein Rechtsbeistand mit der
notwendigen Sensibilität wird sich dessen
stets bewusst sein.
Eine weitere Besonderheit des Schulrechts stellt
die Tatsache dar, dass es im
verwaltungsgerichtlichen Verfahren meist um
Eilrechtsverfahren geht, insbesondere wenn die
Versetzung in eine höhere Klassenstufe
begehrt wird, da der Schüler ansonsten den
Anschluss an seine Mitschüler verliert und
das Klassenziel der höheren Klasse sicher
nicht mehr erreichen kann. Der Begriff
Eilrechtsverfahren beschreibt ein Verfahren, bei
dem das Gericht sehr schnell zu einer Entscheidung
kommt. Hierbei ist auch zu berücksichtigen,
dass während der Ferienzeit in den Schulen
und bei den Schulbehörden selten
Verwaltungsangestellte zu erreichen sein werden,
insbesondere wenn im Rahmen des
Widerspruchsverfahrens die Entscheidung eines
Gremiums notwendig wird (wie etwa bei der
Versetzungsentscheidung). In diesem gerichtlichen
Stadium wird Ihnen ihr Rechtsanwalt zu Seite
stehen, um ein schnelles Ergebnis zu garantieren.